MITTEN in Schleswig-Holstein im Kreis Rendsburg-Eckernförde liegt unsere Jugendhilfeeinrichtung „Lotse Kinder- & Jugendhilfe“. Die Gemeinde Osterby gehört zu einer von 16 Mitgliedsgemeinden des Amtes Hüttener Berge und zählt heute 969 Einwohner. Osterby liegt ca. 6 km westlich von Eckernförde. Unsere Kinder- & Jugendhilfe liegt zentral im Dorf. Wir wohnen auf ca. 300 m² Wohnfläche über 2 Etagen auf einem ca. 1.100 m² großen Grundstück. An unserem Haus befindet sich ein Werkstattschuppen mit direktem Zugang zum Haus, der zum Basteln und Werken genutzt wird.
Wir sind in der Lage, vier Kindern oder Jugendlichen in Einzelzimmern ein Zuhause zu geben. Der große Garten bietet viel Platz zum Spielen und wird auch teilweise zur Bepflanzung von Obst und Gemüse genutzt.
Das Dorfleben wird geprägt von dem Sportverein, dem Reiterhof, der Freiwilligen Feuerwehr, der DRK-Ortsgruppe und der Totengilde (jährliches Gildefest).Osterby gehört zur Kirchengemeinde Hütten und hat zwei Kindergärten, davon ist einer der Waldorfpädagogik zugehörig. Die öffentlichen Schulen befinden sich in Eckernförde und Ascheffel, die alle durch die gute Busverbindung erreicht werden. Eckernförde verfügt über ein vielfältiges Kulturangebot für alle Altersgruppen.
Zusätzlich bietet die Stadt Computerschulen, Musikschulen, Tanzschulen, eine Tauch- und Surfschule, ein Wellenschwimmbad, ein Kino, diverse Sportvereine, ein Pfadfinderverein, Segel- und Klettermöglichkeiten, Psychotherapeuten, Psychologen und vieles mehr. Die Kinder- und Jugend- Psychiatrie Schleswig liegt in ca. 25 km Entfernung.
NACH dem gemeinsamen Frühstück fahren die Kinder und Jugendlichen zu den jeweiligen Schul- oder Ausbildungsstätten. Wir stehen in enger Zusammenarbeit mit Schulen und Lehrbetrieben und holen uns so Rückmeldung über den jeweiligen Entwicklungs- und Ausbildungsstand.
Je nach dem, wann die Kinder aus der Schule oder Ausbildungsstätte kommen, wird gemeinsam Mittag gegessen. Nach dem Essen haben die Kinder und Jugendlichen die Möglichkeit in Ruhe anzukommen um sich dann den Hausaufgaben zu widmen, welche bei Bedarf durch uns betreut werden.
Die Kinder und Jugendlichen haben die Möglichkeit, am Nachmittag verschiedenen Aktivitäten mit uns gemeinsam oder alleine nachzugehen. Zusätzlich bietet der Nachmittag den Raum den Ämtern und Pflichten im Haus nachzugehen. Unseres Erachtens ist es wichtig die Kinder und Jugendlichen in die örtlichen Vereine zu integrieren, damit sie den Anschluss zu den Gleichaltrigen finden.
Je nach Interesse bietet Osterby und die Stadt Eckernförde verschiedene Angebote der Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche.
Das gemeinsame Abendessen oder die Gesprächsrunden danach werden genutzt um den Kindern und Jugendlichen den Raum zu geben von ihrem Tag zu berichten.
Nach den Gesprächsrunden können sich die Kinder und Jugendlichen zurückziehen oder dürfen je nach Alter im Gemeinschaftsraum fernsehen.
An den Wochenenden und in den Ferien finden besondere Aktivitäten wie Fahrradfahren, Schwimmen, Spaziergänge, Segeln, Tanzen, Kino, Basteln, Reparieren, Renovieren, Bauen, Spieleabende, Camping, Kochen usw. statt.
Die Schulferien können nicht nur für Heimfahrten, sondern auch für gemeinsame Urlaube und Ausflüge im Rahmen unseres Angebotes genutzt werden.
LOTSE ist eine private Kinder- und Jugendhilfeeinrichtung in Osterby. Das Ziel unserer Einrichtung ist es Kinder und Jugendliche in ein selbstverantwortliches Leben zu geleiten. Dabei sollen sie lernen ihre eigenen ungenutzten Ressourcen und Begabungen zu erkennen, zu nutzen und zu entfalten und somit ihre eigene Identität entdecken.
Die Kinder und Jugendlichen sollen lernen, sich Konflikten zu stellen und dabei ihre individuellen Stärken, Schwächen und ihren eigenen Selbstwert zu erkennen. Nachdem ein soziales und tolerantes Fundament gelegt wurde, begleiten wir die Kinder & Jugendlichen in eine individuelle berufliche Verselbständigung.
EIN individuell strukturierter pädagogischer Ansatz im Umgang mit unseren Bewohner*innen in liebevollen familiären Strukturen ebnet den Weg in die Eigenverantwortlichkeit. Unseren Bewohnern*innen geben wir professionelle Unterstützung und die Lebenserfahrung der Mitarbeiter.
Bei unserer Arbeit geht es darum, gemeinsam mit den Kindern und Jugendlichen einen vertrauten Rahmen und in diesem neue Handlungsperspektiven zu entwickeln, die für eine Rückführung in die Herkunfsfamilie bzw. eine eigenständige Lebensführung grundlegend sind.
WIR bieten Mädchen und Jungen einen Platz in unserer Einrichtung, die Schwierigkeiten haben ihre Identität in der Gesellschaft zu entwickeln. Wir bieten besonders Mädchen mit muslimischem Hintergrund , die Problem in ihrem Elternhaus haben, einen Platz bei uns. Konsequente Grenzsetzung und klare Strukturen sind dabei unabdingbar. Regeln geben Verlass und somit Geborgenheit.
WIR sind ein Multiprofessionelles Team pädagogischer Fachkräfte mit unterschiedlichen kulturellen Hintergründen, welches nach einem humanistischen Leitbild arbeitet. Der Schwerpunkt unserer Arbeit liegt im Umgang mit Heterogenität. Die Kernkompetenzen unseres Teams liegen unserer konzeptionellen Ausrichtung sehr nah. So bieten wir inhaltliche Schwerpunkte in interkultureller Arbeit, Sexual- und geschlechterreflexiver Pädagogik. Zusätzlich leisten wir systemische Familien- und Elternberatung.
Durch intensive Netzwerkarbeit zu hiesigen Institutionen und anderen Einrichtungen können wir viele weitere Felder durch externe Fachkräfte wie Kinder- und Jugendtherapeuten, Reittheraputen und Psychologen abdecken.
ARWIN ist als Sohn der Leiterin mit der Einrichtung groß geworden und unterstützt seit 2014 die pädagogische Arbeit unter anderem durch Tagesausflüge mit den Jugendlichen, Hausaufgabenhilfen, und die Begleitung in der Freizeit.
Der geringe Altersunterschied zu den Bewohner*innen ermöglicht Arwin, die Rolle eines positiven Vorbildes einzunehmen.
NASRIN ist seit 2006 Leiterin und Trägerin der Einrichtung. Zu ihren Qualifikationen gehören systemische Familienberatung, allgemeine Pädagogik sowie Migrationspädagogik. Nasrin besitzt neben Deutsch und Englisch Sprachkenntnisse in Kurdisch und Persisch.
Bevor sie sich mit der Lotse Kinder- und Jugendhilfe selbständig machte, hat Nasrin langjährige Erfahrung in der ambulanten und stationären Jugendhilfe gesammelt.
RENÉ ist seit 2015 Teil unseres Teams und arbeitet zusammen mit der Leiterin der Einrichtung als pädagogische Fachkraft in der Lotse Kinder- und Jugendhilfe. Als staatlich anerkannter Erzieher und Absolvent der Soziologie und Pädagogik an der CAU Kiel bringt René eine Reihe von praktischen und theoretischen Kompetenzen in das Team, die der Einrichtung eine gezielte Arbeit mit den Methoden der Pädagogik der Vielfalt ermöglicht. Darüber hinaus ist René migrationspädagogisch ausgebildet.
DURCH die zunehmende Zahl von minderjährigen und jungen Menschen (ab 16 Jahren) aus Kriegs- oder Krisengebieten steht die Jugendhilfe vor neuen Herausforderungen. Das bisherige Konzept der Unterbringung von Kinder und Jugendlichen, die auf die Jugendhilfe angewiesen sind, kann im Falle von umA nur schwer greifen und ein gesondertes Vorgehen ist nötig.
Die Arbeit mit umA ist aufgrund von spezifischen Jugendhilfebedarfsprofilen und zusätzlichen Anforderungen an Mitarbeiterkompetenzen gesondert von der regulären Jugendhilfe zu betrachten.
So ist es beispielsweise in den seltensten Fällen möglich, Jugendliche mit Vollendung des 18. Lebensjahres zu entlassen, wenn diese erst kurze Zeit vorher in die stationäre Hilfe aufgenommen wurden. Unbegleitete minderjährige Ausländer* bringen verschiedenste kulturelle und sprachliche Hintergründe mit, die ihre Verselbständigung verlangsamen.
Die Förderung im Bereich der Bildung- und Arbeitskompetenzen, sowie sozialen und interkulturellen Fähigkeiten ist das Instrument schlechthin, um mitgebrachte Motivation zu erweitern und spätere Fehlentwicklungen und Integrationsschwierigkeiten in den Biografien zu vermeiden.
JUGENDLICHE und junge Erwachsene erhalten unter Berücksichtigung dieser Bedingungen im Rahmen unseres Angebotes zum betreuten Wohnen Hilfe mit dem Ziel, ein eigenverantwortliches Leben in der neuen Gesellschaft zu führen, ohne dabei ihre eigenen kulturellen Wurzeln in den Hintergrund geraten zu lassen.
Die Jugendlichen und jungen Erwachsenen werden in allen Fragen ihrer persönlichen Entwicklung, sowie beim Aufbau eines eigenen Lebensfeldes durch das Betreuungspersonal und externe Fachpersonal beraten und Unterstützt.
Die Ziele werden umgesetzt über:
Nach Beendigung der Maßnahme soll der umA* das deutsche Grundgesetzt und die Kultur kennen, sie Befürworten und sich darin zurechtfinden. Im Rahmen der Maßnahme sollen zusätzlich soziale Netzwerke innerhalb der Lebenswirklichkeit der Jugendlichen und jungen Erwachsenen schaffen, die diese innerhalb der Verselbstständigung unterstützen können. Zusätzlich sollen Kenntnisse über das regionale Umfeld und dessen Möglichkeiten erworben werden.
Unabhängig der Bleibeperspektive helfen wir alle rechtlichen Mittel auszuschöpfen, den umA in Deutschland eine Zukunft zu bieten. Besteht keine Möglichkeit auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland, begleiten wir die Kinder und Jugendlichen emotional und bereiten sie auf die Ausreise vor.
AN dieser Stelle stehen eine Reihe von aktuellen und vergangenen bildlichen Eindrücken aus dem Haus. Einige der Bilder dokumentieren das alltägliche Leben der Bewohner*innen im Haus der Lotse Kinder- und Jugendhilfe, während auf anderen Fotos Gruppenunternehmungen festgehalten sind.
Nasrin Salehzadeh
Erzieherin und Systemische Familienberaterin
Dorfstraße 9
24367 Osterby
04351 – 89 60 77
04351 – 89 60 78
0178 – 33 98 719
info@lotse-kinder-jugendhilfe.de
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Datenschutzkonzept der Einrichtung
„Lotse Kinder- & Jugendhilfe“
Stand: November 2014
Welche Daten sind geschützt?
Angaben über persönliche und sachliche Verhältnisse
Von natürlichen lebenden Personen
Nicht: Daten von juristischen Personen
Verhaltensregeln
Gesetzliche Erfordernisse
Datensparsamkeit
Einwilligung des Betroffenen
Zweckbindung und Erforderlichkeit
Berichtigung, Löschung und Sperrung
Verpflichtung der MitarbeiterInnen auf das Datengeheimnis
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Technische Vorkehrungen
3.1 Datensparsamkeit
3 BDSG_NEU: so wenig persönliche Daten wie möglich erheben
Gestaltung und Auswahl der Systeme danach ausrichten
Wenn möglich: Anonymisierung
3.2 Einwilligung des Betroffenen – Formular
Ausdrückliche, persönliche Einwilligung erforderlich
Betroffener muss Tragweite seiner Entscheidung erkennen können
Information über Zweck der Speicherung muss erfolgen
Im Regelfall Schriftform erforderlich: eigenhändige Unterschrift
Keine Kombination mit anderen Verträgen
Hervorhebung im Schriftbild, separate Unterschrift
Abweichungen nur bei Eilbedürftigkeit und medizinischem Notfall
Bei Minderjährigen oder Betreuten: gesetzlicher Vertreter
3.3 Zweckbindung und Erforderlichkeit
Nur Daten, die für die Erfüllung eines bestehendes oder sich anbahnendes Vertragsverhältnisses notwendig sind
Keine Datenerhebung auf Vorrat
Unmittelbarer Nutzungszusammenhang muss gegeben sein
3.4 Berichtigung, Sperrung, Löschung
Berichtigung, wenn offensichtlich falsch
Löschung, wenn nicht mehr unmittelbar benötigt
Oder wenn Speicherung nicht durch Gesetz oder Einwilligung gedeckt
Sperrung wenn gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungspflicht
3.5 Verpflichtung der MitarbeiterInnen auf das Datengeheimnis – Formular
Bestellung eines Datenschutzbeauftragten
Technische Vorkehrungen
Aufbewahrungsfristen
Einwilligungserklärung Fotos/Internet – Formular
Datenträgerentsorgung + Fußtext für Emails
Medienbelehrung / Vordruck
Verhaltensregeln für Mitarbeiter
-Datenschutz und IT- Sicherheit-
Eine Datenübermittlung durch das Jugendamt an freie Träger, andere Fachkräfte oder private Anbieter von Jugendhilfeleistungen ist mit Einwilligung des Betroffenen oder unter den Voraussetzungen des § 69 Abs. 1 Nr. 1 SGB X zulässig.
Allgemeine Regeln
– Der PC mit den personenbezogenen Daten steht im Büro der Mitarbeiter, dieses Büro ist immer abzuschließen
– Beim Verlassen des Arbeitsplatzes den Zugriff auf schutzwürdige Daten durch Abmeldung (log-out) oder Schließen der Programme sperren
– Keine schutzwürdigen Daten auf Datenträger (CDs, Disketten, Memory-Sticks) kopieren
– Keine Installation von Programmen aller Art oder Bildschirmschonern auf eigenen oder fremden Arbeitsplatz-PCs. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung
Passworte
– Nach Möglichkeit mindestens 8 Zeichen lang, keine einfach zu findenden Begriffe nutzen. Mindestens ein, besser zwei Sonderzeichen einbauen (Beispiel: schnee$an=) – Passworte nicht als Notiz am Arbeitsplatz hinterlegen und niemanden weitergeben, insbesondere nicht am Telefon
– Passwort für besonders sensible Datenbestände exklusiv für diese nutzen
E-Mail und Internet
– Nur vertrauenswürdige Anträge von E-Mails öffnen. Im Zweifelfall beim Absender nachfragen
– Keine E-Mail-Anhänge öffnen, die via Browser ( Web-Mail) abgerufen wurden – Keine personenbezogenen Daten unverschlüsselt per E-Mail versenden – Keine Downloads aus dem Internet (ggf. Ausnahmen PDF-, JPG, GIF-Dateien) – Keine Privatnutzung des Internet-Zugangs
– Kein Aufruf pornografischer, rassistischer oder sonstiger, mit dem humanitären Grundsätzen der Organisation unvereinbaren Internet- Seiten
Löschung
– Dateilöschung in Windows genügt nicht – Papierkorb leeren
– Spezielle Löschprogramme nutzen oder Festplatte defragmentieren
Datenschutzbeauftragter
Verpflichtung, wenn
– Mehr als 9 Mitarbeiter persönliche Daten per IT
– Oder 20 Mitarbeiter persönliche Daten auf andere Art
verarbeiten
Aufgaben:
– Überwachung der ordnungsgemäßen Anwendung der Programme
– Unterrichtung der Mitarbeiter über gesetzliche Vorgaben
Rechte:
– Information über IT-Lösungen, Mitarbeiter,
– Aufgabenverteilung, Dienstanweisungen usw.
– Verfügbarkeit über alle technisch erforderlichen Mittel
– Unabhängigkeit von Geschäftsleitung (auch: besonderer Kündigungsschutz!)
– Interne oder externe Aufgabenwahrnehmung möglich
– z.B. auch externer Datenschutzbeauftragter möglich
Technische Vorkehrungen
Vorhandene Systeme nutzen
Windows: Laufwerksfreigaben, Zugriffsschutz, Einspielen von Sicherheits-Patches usw.
Fachsoftware: Zugriffsrechte-Systeme, ggf. Verschlüsselung
Virenschutzprogramme einsetzen
Server, Arbeitsplätze, Datenverkehr mit Internet
Automatische Aktualisierung
Firewalls für Internet-Zugänge
Einzelplatz-Rechner: Personal Firewall (Software)
Netzwerke: Dedicated Firewall (Hard- und Software)
Richtige Konfiguration ist entscheidend
Zugriffsprotokolle regelmäßig überprüfen
Täglich inkrementell („schrittweise“)
Wöchentlich Vollsicherung
Rollierendes System: 5 + 3 Sicherungsbänder
Aufbewahrung extern oder Tresor
Stromnetz-Sicherung
USV für Server und Netzkomponenten
Überspannungsschutz für alle Geräte
Bauliche Sicherung
Kein externer Zugang zu Netzkomponenten und Kabeln
Kein interner Zugang zu Servern
Aufbewahrungsfristen
Für den Bereich der Jugendhilfe bestehen weder im SGB VIII noch in anderen Vorschriften entsprechend gesetzlich geregelte Aufbewahrungsfristen für Daten oder Akten.
Die nachfolgende Tabelle nennt daher eine Reihe wichtiger Beispiele und Empfehlungenfür Aufbewahrungsfristen von Sozialdaten.
Sie basiert auf der Grundlage von Anwendungsempfehlungen der Kommunalen Landesverbände zu § 35 SGB I, §§ 67 ff. SGB X, § 117 BSHG und §§ 61 ff. SGB VIII, Anlage 5 und den Empfehlungen der Kommunalen Gemeinschaftsstelle (KGSt).
Dies sind lediglich Handlungsempfehlungen und KEINE rechtsverbindlichen Richtlinien!
In Einzelfragen sollte der Datenschutzbeauftragte, bzw. das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein(https://www.datenschutzzentrum.de/) angefragt werden.
Datenträgerentsorgung
Entsorgen (Vernichten!) Sie Ihre Daten (in digitaler oder Papierform) korrekt – es muss die unwiderrufliche Löschung der Daten gesichert sein (z.B. durch Aktenvernichtungsunternehmen).
Lassen Sie sich die gesetzmäßige Entsorgung der Datenträger (EDV-Anlagen, Computer, Akten) von dem beauftragten Betrieb bescheinigen, z.B. wie folgt:
„Hiermit bestätigen wir, dass die Datenträger so entsorgt werden, dass alle Daten unwiderruflich gelöscht sind“